Wegenutzungsvertrag unterzeichnet

SWG und Gemeinde Wettenberg passen Vereinbarung über Stromversorgung für Launsbach und Wißmar an

Die Gemeinde Wettenberg brachte den Wegenutzungsvertrag Strom mit den Stadtwerken Gießen AG (SWG) unter Dach und Fach. Am vergangenen Donnerstag unterzeichneten Bürgermeister Gerhard Schmidt und der Erste Beigeordnete, Dietmar Kleiner, für die Gemeinde Wettenberg sowie der Vorstandsvorsitzende der SWG, Manfred Siekmann, und sein Vorstandskollege, Reinhard Paul, den entsprechenden Vertrag. Im letzten Jahr war ein langfristiger Vertrag für den Ortsteil Krofdorf-Gleiberg abgeschlossen worden, der unter anderem wesentliche Verbesserungen für die Straßenbeleuchtung vorsieht. Damit spare die Gemeinde Investitionsmittel und Unterhaltungsaufwand, so Schmidt. Gleiches gelte nun auch für Launsbach und Wißmar.Schmidt freute sich, dass die Gemeinde mit den SWG einen solch zuverlässigen und auch leistungsfähigen Partner an der Seite habe und bestätigte den beiden Vorständen die Zufriedenheit mit den Leistungen und Services der SWG. Die SWG seien – erläuterte er weiter – ein bedeutsamer Partner der Gemeinde. Dies gelte für die technische Betriebsführung der Wasserversorgung, für den Betrieb der Linien 801 und 802, als Mitglied des Wettenberger Energiebeirates und bei Ausstellungen. Man habe mit den SWG einen Ansprechpartner ganz in der Nähe, der – und das war ein für die Gemeinde wichtiger Punkt beim Vertragsabschluss – die Probleme der Region und der Menschen hier kenne und damit auch den Bedürfnissen dieser gerecht werden könne.„Mit dieser Vertragsunterzeichnung bringen Sie uns Vertrauen entgegen und diesem wollen wir zukünftig – wie auch in der Vergangenheit – selbstverständlich gerecht werden. Aus diesem Grund sehen wir uns nicht nur als Energielieferant, sondern wir sehen uns als Anbieter eines Rundum-Sorglos-Paketes; ganz im Sinne unserer Unternehmensmottos: Ihr Leben – unsere Energie“, meinte Siekmann. Insgesamt liefern die SWG ca. 38.000.000 kWh an die Gemeinde für die Stromversorgung an Haushalte, Gewerbebetriebe und auch städtische Einrichtungen.

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