Trinkwassertest wird Pflicht für Vermieter

Gießen. Ab dem 1. November 2011 gilt eine neue Trinkwasserverordnung. In der novellierten Fassung schreibt das Bundesgesundheitsministerium unter anderem neue Regeln zur Bekämpfung der sogenannten Legionellen vor. Die Bakterien verursachen bei Menschen lebensgefährliche Lungenentzündungen und vermehren sich in erwärmtem Wasser – Bedingungen, die auch Anlagen zur Warmwasserbereitung bieten. Zukünftig gilt daher für Mehrfamilienhäuser, deren Warmwasserbereitungsanlagen über ein Fassungsvolumen von mindestens 400 Liter verfügen: Einmal pro Jahr müssen Vermieter die Anlagen auf Legionellen untersuchen lassen. Ein registriertes Unternehmen entnimmt dabei Stichproben und zwei Wochen danach müssen die Ergebnisse beim Gesundheitsamt vorliegen. Die neue Trinkwasserverordnung schreibt zudem vor, dass der Vermieter die Prüfberichte zehn Jahre aufbewahren muss. Experten rechnen damit, dass auf Vermieter jährliche Kosten von rund 200 Euro zukommen.

Keine Untersuchung bei Fernwärmeanschluss

Bei Mehrfamilienhäusern mit einem Fernwärmeanschluss der Stadtwerke Gießen entfällt die Untersuchungspflicht. Der Grund dafür: In den einzelnen Stationen kommen Plattenwärmetauscher zum Einsatz, um das Trinkwasser auf Temperatur zu bringen. Das Volumen dieses Heizsystems liegt deutlich unter dem Grenzwert von 400 Litern.

KonzernWasser

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