SWG nehmen Kündigungen zurück

Magistrat bezieht schriftlich Stellung

Die beiden Vorstände der Stadtwerke Gießen AG (SWG), Manfred Siekmann und Reinhard Paul, teilten gestern der hiesigen Presse mit, man sei übereingekommen, zwei der insgesamt fünf betriebsbedingten Kündigungen von SWG-Busfahrern zurückzunehmen.

Nachdem am vergangenen Montagnachmittag SWG-Vorstand und Gewerkschaftsvertreter der Verdi das gemeinsam vereinbarte Spitzengespräch ohne Einigung beendeten, waren aber zu diesem Zeitpunkt erstmalig alle Standpunkte der aktuellen Situation aller handelnden Parteien ausgetauscht. Das Gespräch war ursprünglich zwecks Auslotung solidarischer Möglichkeiten der Abwendung der Kündigungen vereinbart worden. Die Vertreter der Gewerkschaft sahen sich allerdings außer Stande, eine Solidar-Lösung einzugehen. Sie erläuterten ausführlich, wie der 2001 zwischen Gewerkschaft und Magistrat der Stadt Gießen abgeschlossene Überleitungsvertrag gemeint worden sei.

 

Dr. Volker Kölb, Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke, bestätigte am gestrigen Dienstag den beiden Vorständen auf deren Bitte hin schriftlich, dass seine Auslegung des Vertrages mit der der Gewerkschaftsvertreter überein stimme. Es sei für ihn klar Geist des Vertrages gewesen, dass es bei den SWG keine betriebsbedingten Kündigungen von Arbeitnehmern geben solle, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beim Versorger beschäftigt seien. „Nachdem wir nun von beiden Vertragsparteien eine vertragliche Auslegung bekommen haben, die uns in Bezug auf die betriebsbedingten Kündigungen der beiden Busfahrer mit unbefristeten Arbeitsverträgen die Hände bindet, werden wir natürlich entsprechend dem Sinn des Vertrages handeln. Aus dem reinen Text allerdings hat sich diese Auslegung nicht ganz erschließen können“, erläutern Manfred Siekmann und Reinhard Paul in einer Pressemitteilung.

Sie leiteten daraufhin sofort alles Nötige in die Wege, um die beiden Fahrer wieder in ihrem ursprünglichen Arbeitsverhältnis begrüßen zu können.

 

Konzern

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