SWG erstatten Badegästen Gebühr für Kurzzeitparkplätze

Mit dem Beginn der Landesgartenschau (LAGA) fielen hunderte kostenlose Parkplätze auf dem Messegelände und an der Ringallee weg. Wer sein Auto dort abstellt, muss künftig drei Euro pro Tag bezahlen. Diese Gebühr wird an einem speziell dafür eingerichteten Kassenhaus bezahlt. „Anders als vielfach angenommen, gehört der Parkplatz direkt vor dem Schwimmgebäude nicht zum Badezentrum Ringallee, sondern ist eine Fläche der Stadt Gießen“, erklärt Ina Weller, Unternehmenssprecherin der Stadtwerke Gießen.
Zusätzlich zu den zahlreichen Tagesparkplätzen für Besucher der Landesgartenschau stehen auf dieser Fläche auch rund 20 Kurzzeitparkplätze zur Verfügung – angrenzend an das Betriebsgebäude des Freibads. Wer hier parkt, zahlt nicht beim Verlassen des Geländes, sondern muss sein Ticket an einem der aufgestellten Automaten lösen. „Da wir unseren Badegästen weiterhin kostenlose Parkmöglichkeiten bieten möchten, erstatten wir ihnen diese Gebühr. Hierzu müssen sie das Ticket lediglich an der Kasse des Freibads oder Hallenbads vorlegen“, erläutert Ina Weller und weist aufgrund von Missverständnissen darauf hin: „Diese Regelung gilt ausschließlich für die rund 20 Kurzzeitparkplätze und nur bei Vorlage des gelösten Tickets. Den entsprechenden Betrag begleichen wir an der Schwimmbadkasse, nicht jedoch die Gebühr von drei Euro für einen der Tagesparkplätze.“

KonzernBäder

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