Neue Verordnung für Neubau und Bestand

Die Teilnehmer des Kommunalen Umwelt-Treffs gemeinsam mit Michael Rösner, Leiter Vertrieb Privat- und Gewerbekunden bei den Stadtwerken Gießen (hinten links), und Gisela Renner, unabhängige Energieberaterin aus Köln (vorne links)

Am 1. Mai 2014 trat die neue Energieeinsparverordnung, kurz EnEV 2014, in Kraft. Welche energetischen Anforderungen sie an Neubauten und Bestandsgebäude stellt, darüber informierten die Stadtwerke Gießen am vergangenen Freitag kommunale Umwelt- und Energieberater sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Bauabteilungen.

Im Oktober 2013 hat die Bunderegierung die Energieeinsparverordnung (EnEV) novelliert und damit die EU-Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden hierzulande rechtlich umgesetzt. Die geänderte Verordnung gilt seit 1. Mai 2014 und stellt gegenüber der EnEV 2009 teilweise neue Anforderungen an Bauherren und Immobilienbesitzer – sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich.
„Bauherren und Hauseigentümer fragen sich nun, inwieweit sie betroffen sind und was sie künftig beachten müssen“, sagt Michael Rösner, Leiter Vertrieb Privat- und Gewerbekunden bei den Stadtwerken Gießen (SWG). Vor allem Kommunen, die bestimmte Anforderungen schon früher als private Bauherren erfüllen müssen, sind verunsichert. „Als Energieexperten klären wir die Zuständigen in den Gemeinden auf, wie sie mit geringen Investitionen Strom und Wärme sparen und gesetzliche Rahmenbedingungen einhalten“, erläutert Michael Rösner. Speziell zu diesem Zweck laden die Stadtwerke Gießen regelmäßig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen zum Kommunalen Umwelt-Treff (KUT) ins SWG-Hauptgebäude in der Lahnstraße ein. Am Freitag, den 16. Mai erfuhren die Teilnehmer, vor welchen Aufgaben sie im Zusammenhang mit der EnEV 2014 stehen.

Hohe Anforderungen mit Fernwärme erfüllen

Gisela Renner, unabhängige Energieberaterin aus Köln, erläuterte den Teilnehmern unter anderem, welche Neuerungen die novellierte Energieeinsparverordnung im Bereich Neubau mit sich bringt. So müssen sich Gebäude ab dem 1. Januar 2016 durch einen deutlich niedrigeren Primärenergiebedarf auszeichnen.
Mit einem Anschluss ans SWG-Fernwärmenetz erfüllen Bauherren und Immobilieneigentümer diese Anforderungen schon heute. Denn der Primärenergiefaktor – also das Verhältnis von eingesetzter Primärenergie zur abgegebenen Endenergie – beträgt für das Gießener Fernwärmenetz derzeit 0,41. Zum Vergleich: Ein gewöhnlicher Erdgasheizkessel liegt mit etwa 1,1 erheblich darüber. Die SWG arbeiten stetig daran, den aktuell hervorragenden Wert immer weiter zu senken und damit die Basis für eine klimaschonende Energieversorgung der Zukunft zu schaffen.

Verschärfung bei Energieausweisen
Laut EnEV 2014 soll ab 2021 das „Niedrigstenergiegebäude“ zum Standard im privaten Sektor werden. Für öffentliche Liegenschaften schreibt der Gesetzgeber dies bereits ab 2019 vor. „Die Bundesregierung weist Kommunen eine Vorbildfunktion und Vorreiterrolle zu. Sie sollen mit gutem Beispiel vorangehen“, erklärt Michael Rösner.
Ähnliches trifft auch auf die Aushangpflicht von Energieausweisen zu. Im Gegensatz zur EnEV 2009 gilt sie seit dem 1. Mai 2014 für alle öffentlichen Gebäude mit starkem Publikumsverkehr und einer Nutzfläche von 250 Quadratmetern oder mehr. Entsprechende private Immobilien – etwa Kinos oder große Gastronomiebetriebe – müssen diese Vorgabe erst ab einer Größe von 500 Quadratmetern erfüllen. Nicht aushängen, aber in einer Kopie aushändigen müssen den Energieausweis künftig Immobilienbesitzer – und zwar an potenzielle Käufer oder Mieter. Die EnEV 2014 geht sogar noch einen Schritt weiter: Schon in der Verkaufs- oder Vermietungsanzeige sind spezielle Angaben aus dem Energieausweis anzuführen.

Baubestand weitestgehend verschont
Bis auf die Änderungen bezüglich der Energieausweispflicht sieht die EnEV 2014 kaum Verschärfungen für Bestandgebäude vor. Meist betreffen sie lediglich die Berechnungsverfahren zum Energiebedarf.
Als größte Neuerung führte Gisela Renner in ihrem Vortrag die Austauschpflicht für alte Öl- und Gasheizkessel an. Wurden sie vor 1985 eingebaut, müssen Hauseigentümer sie bis 2015 ersetzen. Allerdings: Niedertemperatur- und Brennwertkessel klammert der Gesetzgeber aus. Gleiches gilt im Fall von privaten Hausbesitzern, die mindestens seit 2002 selbst eine Wohnung ihrer Immobilie nutzen.
„Im Baubestand besteht aus gesetzlicher Sicht kein dringender Handlungsbedarf – weder im privaten noch im öffentlichen Bereich. Allerdings können Kommunen langfristig eine Menge Energie, CO2 und Geld sparen, wenn sie bei anstehenden Sanierungen auf hohe Standards setzen“, merkt Michael Rösner an. Wichtig: Investitionen sollten gut und individuell geplant sein, damit sich beispielsweise eine neue Heizanlage oder eine Fassadendämmung möglichst schnell rechnet.
„Als Partner unterstützen wir die Gemeinden bei ihren Vorhaben. Gemeinsam mit ihnen prüfen wir, an welcher Stellschraube sich die Justierung lohnt“, erklärt Michael Rösner und nennt noch einen weiteren Vorteil der Zusammenarbeit: „Da die Stadtwerke Gießen eng mit dem Handwerk vor Ort kooperieren, verbleibt die Wertschöpfung in der Region.“

Energieausweise beantragen und erneuern

Michael Rösner machte beim KUT zudem darauf aufmerksam, dass die Stadtwerke Gießen Kommunen und alle privaten Immobilienbesitzer in Sachen Energieausweise unterstützen. Wer Hilfe braucht, kann sich direkt an die Energieberater im SWG-Kundenzentrum am Marktplatz wenden. Telefonisch sind die Experten unter Servicenummer 0800 23 02 100 zu erreichen – kostenlos aus dem deutschen Festnetz und dem deutschen Mobilfunknetz. Informationen rund um den Energieausweis gibt es außerdem auf der SWG-Website energiessen.de.

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