Neue Preise ab April

Stadtwerke senken Gas- und Wärmepreise

Ab April profitieren Fernwärme- und Erdgaskunden der Stadtwerke Gießen AG (SWG) von sinkenden Preisen. Auslöser für die Preisanpassung ist der Rückgang der Mineralölpreise in den vergangenen Monaten. Aufgrund der Ölpreisbindung folgen die Gaspreise mit Verzögerung der Entwicklung auf dem Ölmarkt. „Mit der Preissenkung wird deutlich, dass die Ölpreisbindung in beide Richtungen wirkt“, so Manfred Siekmann, Vorstandsvorsitzender der Stadtwerke Gießen. „Es ist für mich eine besondere Freude die geringeren Bezugskosten als Preisvorteil an unsere Kunden weitergeben zu können“.

Erdgas
Im Bereich der Gasversorgung sinken sowohl die Arbeitspreise im Allgemeinen Preis der Grundversorgung als auch die Arbeitspreise für Heizgas um 0,46 Cent pro Kilowattstunde (kWh) inklusive aller Steuern. Der Grundpreis bleibt konstant. Für einen durchschnittlichen Kunden im Allgemeinen Preis der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von 3.000 kWh bedeutet dies eine Preissenkung von 5,2 %. Der jährliche Rechnungsbetrag des Kunden sinkt um 13,80 Euro. Ein Kunde, der mit Erdgas heizt und jährlich 30.000 kWh verbraucht, zahlt ab April 138,00 Euro weniger im Jahr – das entspricht einer Senkung von 7,35 %.

Fernwärme
Die sinkenden Bezugskosten für Erdgas wirken sich unmittelbar auch auf die Preise für Wärme aus, die überwiegend aus Erdgas erzeugt wird. Das bedeutet, dass die SWG auch die Preise für Fernwärme zum 1. April senken werden. Hier liegt die Preissenkung bei 0,73 Cent pro kWh inklusive aller Steuern .Der jährliche Leistungspreis, der pro bereitgestellter Leistung zu zahlen ist, bleibt konstant. Dadurch zahlen Kunden, die einen Jahresverbrauch von 22.500 kWh haben (Einfamilienhaus), künftig 164,25 Euro im Jahr (oder 13,69 Euro im Monat) weniger. Das ist eine Preissenkung von 8,92 %.

Preisentwicklung
Bereits zu Beginn des Jahres konnten sich die Erdgas- und Fernwärmekunden der SWG über konstante Preise freuen. Hinter den konstanten Bruttopreisen steckte allerdings eine Senkung in Form einer Nettopreisreduzierung – die Mehrwertsteuererhöhung hat die Senkung der SWG allerdings zunichte gemacht, so dass umsatzsteuerpflichtige Kunden nach wie vor die gleichen Bruttopreise hatten.

Preistrends im Wettbewerb
Die von dem Bundeskartellamt veröffentlichte Gaspreisübersicht Anfang des Jahres zeigte, dass die Stadtwerke Gießen bundesweit im günstigsten Drittel der Versorger lagen. Daran wird sich auch nichts ändern. Mit der Preisstrategie des SWG-Vorstandes, die Bezugskostensenkung voll an die Kunden weiterzugeben, werden die SWG den Vergleich mit anderen Wettbewerbern nicht scheuen zu brauchen.

Kunden bekommen Post
In den nächsten Wochen informieren die Stadtwerke Gießen ihre 28.000 Gaskunden in einem Schreiben über die Preissenkung, die zum 1. April gültig wird.

Kunden können Zählerstände durchgeben
Die Gas- und Fernwärmekunden der SWG müssen ihren Zählerstand nicht unbedingt zum 31. März ablesen. Denn der Versorger berechnet den Verbrauch vor und nach der Preiserhöhung rechnerisch anhand von Kennlinien. Wer aber den Zählerstand selbst ablesen und den SWG mitteilen möchte, kann dies bis zum 15. April am Besten im Internet unter www.stadtwerke-giessen.de oder per Postkarte an die Stadtwerke Gießen tun. Kunden, die ihren Zählerstand im infoZentrum am Marktplatz abgeben möchten, haben montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 14 Uhr die Möglichkeit dazu. Anrufern steht die Service-Hotline der SWG unter der 0180 22 11 100 montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr zur Verfügung. Die SWG bitten die Anrufer jedoch um Verständnis. Aufgrund des eventuell hohen Anrufvolumens kann es sein, dass alle Leitungen belegt sein. Wer die Warteschleife umgehen möchte, sollte eine der anderen Möglichkeiten nutzen.

 

Konzern

Zurück