Gießener Gaspreis ist rechtens

Urteil bescheinigt SWG faire Gaspreiserhöhungen

Nachdem in den vergangenen Jahren mehrere Kunden der Stadtwerke Gießen ihre Gasrechnung gekürzt und die Angemessenheit der SWG-Gaspreise in Zweifel gezogen hatten, folgte nun Anfang Juli das Amtsgericht Gießen in einem ersten Fall voll und ganz der Auffassung der SWG. Das Gericht bestätigte zum einen das grundsätzliche Recht der SWG, Preiserhöhungen gegenüber dem im Tarif „Heizung 2” mit Erdgas belieferten Kunden vorzunehmen. Zudem zeigte sich das Gericht überzeugt, dass die beiden Preiserhöhungen der SWG von Januar und Oktober 2005 billig und angemessen gewesen seien. Das Gericht stellte darüber hinaus fest, dass die SWG ihre in dieser Zeit gestiegenen eigenen Bezugskosten noch nicht einmal im vollen Umfang an die Gaskunden weitergegeben haben. Auch hätten die SWG die anstehende Preissteigerung stets rechtzeitig und ordnungsgemäß angekündigt. Damit gab das Gericht den SWG in allen Punkten recht. Im aktuellen Fall muss der Kunde nun den noch ausstehenden Teil seiner Gasrechnung begleichen. Eine Berufung ließ das Gericht nicht zu.

Die Gegenseite hatte sich zuvor im Prozess auf Paragraf 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches berufen und die SWG zur Darlegung der Billigkeit und Angemessenheit der vorgenommen Gas-preiserhöhungen aufgefordert. Dieser Nachweis konnte zweifelsfrei erbracht werden.

Die Leiterin der Rechtsabteilung der Stadtwerke Gießen, Martina Gießler, sieht in dem Urteil ein positives Signal für die derzeit noch anhängigen weiteren Prozesse zu Gaspreiskürzungen: „Die Entscheidung des Amtsgerichts Gießen steht in Einklang mit den zur Frage der Gaspreisanpassungen bereits ergangenen Urteilen des Bundesgerichtshofs. Das Gericht hat sorgfältig geprüft und das Preisanpassungsrecht sowie den SWG-Gaspreis am Ende bestätigt.” Die höchstrichterliche Rechtsprechung sei im vorliegenden Fall umfassend berücksichtigt. „An der Angemessenheit der in 2005 vorgenommenen Preisanpassungen kann jetzt keiner mehr ernsthaft zweifeln”, stellt Martina Gießler fest.

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