Erneuerbare Energien Wärme Gesetz in Kraft

Seit Jahresbeginn 2009 gilt das Erneuerbare Energien Wärmegesetz

Seit Jahresbeginn 2009 gilt das Erneuerbare Energien Wärmegesetz. Es schreibt vor, dass bei Neubauten ein Teil des Wärmebedarfs über Erneuerbare Energien abgedeckt wird.

Das Ziel, das die Bundesregierung mit dem neuen Wärmegesetz verfolgt, ist klar: der Anteil Erneuerbarer Energien soll im Bereich der Wärmeversorgung von Gebäuden ausgebaut werden und dadurch zu einer nachhaltigen Energieversorgung beitragen. Bis 2020 soll der Anteil Erneuerbarer Energien auf dem Wärmemarkt verdoppelt werden.

Für Neubauten gilt: Energie, die für Heizung und Warmwasser benötigt wird, muss zum Teil aus regenerativen Quellen stammen.

Natürliche, unbegrenzt verfügbare Energiequellen werden als Erneuerbare Energien bezeichnet. Dazu zählen Solarenergie, Geothermie, Umweltwärme, Energie aus Biomasse oder Bioöl bzw. Biogas.

Natürlich gibt es auch andere Möglichkeiten. Wer sich für die Fernwärmeversorgung der Stadtwerke Gießen AG (SWG) entschieden hat, kann den Anforderungen des Gesetzes bereits Folge leisten. Denn die Erzeugungsanlagen der Stadtwerke sind bereits so aufgestellt, dass die Wärme zu mindestens 50 Prozent aus Erneuerbaren Energien, Abwärme und KWK-Anlagen stammt und damit den Anforderungen des EEWärmeG entspricht.

 

Bescheinigungen auf Homepage der SWG

Fernwärmekunden, die einen Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen des EEWärme Gesetztes benötigen, finden dies auf der Homepage der Stadtwerke Gießen unter www.stadtwerke-giessen.de. Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Service-Hotline montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr Rede und Antwort. Informationen zum neuen Gesetz gibt es unter www.erneuerbare-energien.de.

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