Erdgaskonzession: Lahnau setzt auf Kontinuität

Bei der Vertrags- unterzeichnung (von links): Klaus Scharmann, Leiter Bau- und Liegenschafts- verwaltung Gemeinde Lahnau, Dieter Schmidt, 1. Beigeordneter Gemeinde Lahnau, Eckhard Schultz, Bürgermeister Gemeinde Lahnau, Reinhard Paul, technischer Vorstand SWG, und Jens Schmidt, kaufmännischer Vorstand SWG

Nach der einstimmigen Entscheidung des Gemeindeparlaments im Dezember 2014 unterzeichneten die Stadtwerke Gießen und Lahnau am 30. Januar 2015 einen Gas-Konzessionsvertrag. Laufzeit: 20 Jahre.

Die Gemeinde Lahnau vertraut bei der Erdgasversorgung weitere zwanzig Jahre auf die Stadtwerke Gießen (SWG). Dies haben die Gemeindevertreter bereits am 18. Dezember 2014 während ihrer Sitzung beschlossen und sich damit für das Angebot der Stadtwerke Gießen AG entschieden. Am Freitag, den 30. Januar 2015 besiegelten nun Lahnaus Bürgermeister Eckhard Schultz, der erste Beigeordnete Dieter Schmidt, die SWG-Vorstände Jens Schmidt und Reinhard Paul im Beisein von Unternehmenssprecherin Ina Weller, SWG-Abteilungsleiter Peter Keller und Frank Hoffmann vom SWG-Tochterunternehmen Mittelhessen Netz GmbH (MIT.N) ihre Zusammenarbeit mit der Unterzeichnung des Vertrages. Dieses Wegenutzungsrecht ermächtigt Energieunternehmen, Gas- beziehungsweise Stromnetze auf oder unter öffentlichen Straßen, Radwegen, Bürgersteigen und Plätzen zu betreiben und neue Leitungen zu verlegen. Dafür zahlen die SWG der jeweiligen Kommune eine sogenannte Konzessionsabgabe.

Die Verbraucher in der Gemeinde Lahnau müssen mit keinen Veränderungen rechnen. „Der Wegenutzungsvertrag betrifft ausschließlich den Netzbetrieb in Lahnau“, erläuterte Frank Hoffmann, Geschäftsführer der MIT.N. „Haushalte und Betriebe müssen sich um nichts kümmern, denn die Verträge mit den Kunden bleiben unberührt“, fügten beide SWG-Vorstände hinzu. Für die Gemeinde Lahnau bedeutet die Unterzeichnung des Wegenutzungsvertrags in erster Linie Sicherheit und Verlässlichkeit. Bürgermeister Eckhard Schultz betonte zudem bei der Vertragsunterzeichnung: „Wir haben in den vergangenen Jahren die Zuverlässigkeit und regionale Nähe der SWG schätzen gelernt. Diese Aspekte sowie die Flexibilität des SWG-Angebotes waren für unsere Entscheidung ausschlaggebend, auch in den kommenden zwanzig Jahren auf die SWG zu setzen.“ Der Konzessionsvertrag ist seit dem 1. Januar 2015 gültig und läuft bis zum 31. Dezember 2034.

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