Energieausweis: Hintergrundwissen vom Experten im SWG-Kundenzentrum

Wer sein Haus vermieten oder verkaufen möchte, braucht einen Energieausweis. In diesem Jahr laufen überdurchschnittlich viele der Ausweise ab. Bei einem Vortrag informierten die Stadtwerke Gießen darüber, was Immobilieneigentümer wissen müssen und warum sich der Energieausweis auch ohne Verpflichtung lohnt.

Ein Energieausweis gibt Aufschluss über den Energiebedarf eines Hauses. Generell gilt: Je geringer der erwartete Verbrauch, desto attraktiver das Gebäude oder die Wohnung. Seit 2008 sind Immobilieneigentümer gesetzlich verpflichtet, Mietern oder Käufern den Ausweis spätestens beim Vertragsabschluss vorzulegen. Bestimmte Informationen müssen bereits ins Inserat auf Onlineplattformen oder in Tageszeitungen einfließen.

Mit der Energie-Einsparverordnung 2016 verschärfte der Gesetzgeber die Bestimmungen weiter. Über die Neuerungen und weitere wichtige Hintergründe klärten die Stadtwerke Gießen (SWG) am Montag, den 9. April bei einem Vortrag im SWG-Kundenzentrum am Marktplatz in Gießen auf. Energieberater Tobias Jakobi erklärte: „Generell gibt es zwei Arten Energieausweise – verbrauchs- und bedarfsorientierte. Für Neubauten ist mittlerweile nur noch der Bedarfsausweis zulässig. Das gilt außerdem für Immobilien mit bis zu vier Wohnungen, die nicht der Wärmschutzverordnung von 1977 entsprechen. Eigentümer anderer Häuser können weiterhin frei entscheiden.“ Während der Verbrauchsausweis den gemittelten, tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre vor der Ausstellung dokumentiert, zeigt der Bedarfsausweis den errechneten Energiebedarf an. Grundlage für die Kalkulation: die vorhandene Bausubstanz. Dieses Vorgehen erfordert einen größeren Aufwand und ist mit höheren Kosten verbunden.

Expertenwissen gefragt
Trotz der scheinbar so klaren Abgrenzung im Gesetz – die wenigsten Immobilieneigentümer können mit Sicherheit sagen, ob für sie die Pflicht zum Bedarfsausweis gilt oder die günstigere Variante ausreicht. „Die Wärmeschutzverordnung von 1977 spricht von einem maximalen Wärmebedarf von zirka 200 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr. Üblicherweise können nur Experten sinnvoll beurteilen, auf welches Gebäude das zutrifft“, erläuterte Tobias Jakobi und fügte hinzu: „Wir helfen dabei, Wohnungen und Häuser in die entsprechende Kategorie einzuordnen.“
Unabhängig vom Ergebnis, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im SWG-Kundenzentrum unterstützen anschließend dabei, die Daten für den entsprechenden Ausweis zusammenzustellen. Dieser Schritt kann sich auch für all jene lohnen, die selbst in ihrem Haus wohnen. Denn: Vor allem der Bedarfsausweis dokumentiert nicht nur den energetischen Zustand, sondern zeigt auch auf, mit welchen Investitionen sich die Energieeffizienz steigern lässt. „CO2-Ausstoß und Betriebskosten sinken bisweilen deutlich – etwa durch den Tausch einer alten Heizanlage gegen ein modernes Gerät“, betonte Tobias Jakobi.

Bei allen Fragen rund ums Thema Energieausweise helfen die Energieberater der SWG montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 14 Uhr telefonisch unter 0800 2302100 oder vor Ort im SWG-Kundenzentrum am Marktplatz weiter. Informationen gibt es außerdem rund um die Uhr im Internet auf der SWG-Website www.energiessen.de.

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