Energieausweis: Experten der SWG informieren erneut im Kundenzentrum

Wer sein Haus vermieten oder verkaufen möchte, braucht einen Energieausweis. In diesem Jahr laufen überdurchschnittlich viele der Ausweise ab. Nach dem Auftaktvortrag im April informierten die Stadtwerke Gießen erneut darüber, was Immobilieneigentümer wissen müssen und warum sich der Energieausweis auch ohne Verpflichtung lohnt.

Ein Energieausweis gibt Aufschluss über den Energiebedarf eines Hauses. Generell gilt: Je geringer der erwartete Verbrauch, desto attraktiver das Gebäude oder die Wohnung. Seit 2008 sind Immobilieneigentümer gesetzlich verpflichtet, Mietern oder Käufern den Ausweis spätestens beim Vertragsabschluss vorzulegen. Bestimmte Informationen müssen bereits ins Inserat auf Onlineplattformen oder in Tageszeitungen einfließen. Mit der Energieeinsparverordnung 2016 verschärfte der Gesetzgeber die Bestimmungen weiter.
 
Für Immobilieneigentümer bleiben die gesetzlichen Regularien ein brisantes Thema. Daher informierten die Stadtwerke Gießen (SWG) nun schon zum zweiten Mal in diesem Jahr über die Neuerungen und weitere wichtige Hintergründe am Mittwoch, den 25. Juli bei einem Vortrag im SWG-Kundenzentrum am Marktplatz in Gießen. Energieberater Martin Lorenz erklärte: „Generell gibt es zwei Arten Energieausweise – verbrauchs- und bedarfsorientierte. Welchen davon Eigentümer für ihre Immobilie benötigen, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Für Neubauten ist mittlerweile nur noch der Bedarfsausweis zulässig. Das gilt außerdem für Immobilien mit bis zu vier Wohnungen, die nicht der Wärmschutzverordnung von 1977 entsprechen. Eigentümer anderer Häuser können wie in der Vergangenheit frei entscheiden.“
Im Vortrag erfuhren die Besucher der Veranstaltung außerdem, was den Unterschied zwischen den beiden Ausweisarten ausmacht. Während der Verbrauchsausweis den gemittelten, tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre vor der Ausstellung dokumentiert, zeigt der Bedarfsausweis den errechneten Energiebedarf an. Als Grundlage für die Kalkulation dient die vorhandene Bausubstanz. Dieses Vorgehen erfordert einen größeren Aufwand und ist mit höheren Kosten verbunden.
 
Expertenwissen gefragt
Viele Immobilienbesitzer tun sich trotz der scheinbar so klaren Abgrenzung im Gesetz schwer damit, zu beurteilen, ob sie verpflichtet sind, sich einen Bedarfsausweis ausstellen zu lassen, oder ob die günstigere Variante ausreicht. „Die Wärmeschutzverordnung von 1977 spricht von einem maximalen Wärmebedarf von zirka 200 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr. Üblicherweise können nur Experten sinnvoll beurteilen, auf welches Gebäude das zutrifft“, erläuterte Martin Lorenz und fügte hinzu: „Wir helfen dabei, Wohnungen und Häuser in die entsprechende Kategorie einzuordnen.“
Wenn es im Anschluss an das Zusammenstellen der Daten für den nötigen Ausweis geht, unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im SWG-Kundenzentrum – unabhängig davon, welchen Ausweis der Eigentümer braucht. Das Sammeln dieser Daten kann sich allerdings auch für all jene lohnen, die selbst in ihrem Haus wohnen und die daher nicht verpflichtet sind, einen Energieausweis für ihre Immobilie zu besitzen. Denn: Vor allem der Bedarfsausweis dokumentiert nicht nur den energetischen Zustand, er kann Aufschluss darüber geben, mit welchen Investitionen sich die Energieeffizienz steigern lässt. „CO2-Ausstoß und Betriebskosten sinken bisweilen deutlich – etwa durch den Tausch einer alten Heizanlage gegen ein modernes Gerät“, betonte Martin Lorenz.
 
Bei allen Fragen rund ums Thema Energieausweise helfen die Energieberater der SWG montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 14 Uhr telefonisch unter 0800 2302100 oder vor Ort im SWG-Kundenzentrum am Marktplatz weiter. Informationen gibt es außerdem rund um die Uhr im Internet auf der SWG-Website www.energiessen.de.    

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