Amtsgericht: SWG-Preisanpassungen rechtens

Gießen. In einem Rechtsstreit zwischen den Stadtwerken Gießen und dem Mieterverein Gießen e.V. ist das Amtsgericht Gießen der Argumentation der SWG in allen wesentlichen Punkten gefolgt. Nun muss der Mieterverein bei der Gasrechnung nachzahlen.

Der Verein hatte zuvor die Rechtmäßigkeit der SWG-Preisanpassungen in Zweifel gezogen und in der Folge seine Gasrechnung für das Gebäude in der Bleichstraße 28 nicht vollständig bezahlt. Die Stadtwerke hatten unter anderem mit einem Sachverständigengutachten belegt, dass die vorgenommenen Preisanpassungen angemessen waren und außerdem mehrfach versucht, eine außergerichtliche Einigung mit dem Mieterverein zu finden.

Das Amtsgericht bestätigte nun die grundsätzliche Befugnis der SWG, gegenüber dem im Tarif „Heizung 2“ belieferten Mieterverein Preisanpassungen vorzunehmen und widersprach damit der Darstellung des Vereins, dass es sich bei dem Heizgasvertrag „Heizung 2“ um einen Sondervertrag handele. Zudem verwies das Gericht darauf, dass der Mieterverein sich ab dem Jahr 2007 auf dem liberalisierten Energiemarkt einen anderen Gasanbieter hätte suchen können, dies gleichwohl aber nicht getan habe. Da hier echte Freiheit bei der Wahl des Anbieters bestanden habe, könne eine Anfechtung des SWG-Gaspreises nach Paragraf 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht greifen.
Der Mieterverein Gießen e.V. hat noch Gelegenheit, gegen das Urteil des Amtsgerichtes Berufung einzulegen.

Konzern

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